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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Chinesischen Sprach- & Spielschule

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der    Chinesischen Sprach- & Spielschule


 

I.  Allgemein

 

Die Chinesische Sprach- & Spielschule, nachfolgend kurz  CS&S  genannt, ist in erster Linie eine Sprachschule und bietet chinesische Spiel-Sprachkurse für Kinder, sowie Sprachkurse für Jugendliche und Erwachsene an.

 

Hierzu wird ein Vertrag zwischen der CS&S  und den Schülern, bzw. deren Erziehungsberechtigten geschlossen.

 

II.  Unterricht

 

Der Unterricht findet, wenn nicht anders vereinbart, einmal pro Woche statt und dauert jeweils zwei Unterrichtsstunden (90 Minuten)

Die Kursdauer kann unterschiedlich sein und wird in gesonderten Schreiben / Aushängen bekannt gegeben.

 

Vereinbarte Unterrichtstermine sind grundsätzlich bindend und können nur unter Einhaltung der Mindestfrist von 14 Tagen vor dem Termin umdisponiert werden. Darüber hinaus besteht kein individueller Ersatzanspruch.

 

Der Unterricht der geplanten Halb- bzw. Ganzjahreskurse findet in Anlehnung an die landesüblichen Schul- bzw. Semesterzeiten statt und wird in der Regel in 40 Unterrichtswochen pro Jahr angeboten.

Die CS&S  behält sich vor während der Schul- bzw. Semesterferien ebenfalls Kurse und / oder Seminare anzubieten.

Ist die Durchführung von Unterrichtsstunden – aus welchen Gründen auch immer – nicht möglich (z. B. Feiertage, Schließungszeiten der Schule, Verhinderung des Lehrpersonals o. ä.), so werden die ausgefallenen Stunden kostenfrei nachgeholt.

Die Nachholung erfolgt in Absprache mit der CS&S  bzw. dem Gastgeber bei Privatkursen während der Kurslaufzeit oder im Anschluss daran in den Schul- bzw. Semesterferien.

Sollten einzelne Kinder / Schüler an Unterrichtsstunden oder an Nachholterminen nicht teilnehmen können, nach Kursbeginn einsteigen oder vor Kursende ausscheiden, so besteht kein individueller Ersatzanspruch.

 

III.  Ort

 

Der Unterricht findet in den Räumen der CS&S, oder bei auswärtigen Veranstaltungen in geeigneten Räumlichkeiten des jeweiligen Auftraggebers / Kunden statt.

 

IV.  Beiträge und Kosten

 

Die Kurs- bzw. Semesterbeiträge, der Geschwisterrabatt und die Kosten des Unterrichtsmaterials sind in den jeweils gültigen Preislisten der CS&S  geregelt.

 

Die Beiträge, Lehrmittel- und Materialkosten sind grundsätzlich vor Kursbeginn zu entrichten.

 

Bei Halbjahres- bzw. Jahreskursen werden die Kursbeiträge jeweils halbjährlich im Voraus erhoben. Im Einzelfall kann eine monatliche Vorauszahlung mittels Bankeinzug nach hierfür erteilter Einzugsermächtigung vereinbart werden.

Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.

 

V.  Zahlungsbedingungen

 

Die Zahlung des Beitrags erfolgt, wenn keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, per Barzahlung oder Überweisung grundsätzlich vor Kursbeginn auf unser Konto bei der Sparkasse Göttingen.

 

                Kontoinhaber:                    Weihong Chen-Dieckmann

                Konto-Nummer:                 16 16 53

                Bankleitzahl:                      260 500 01

                Verwendungszweck:           Kursnummer, Teilnehmername

 

Bei im Einzelfall vereinbarter monatlicher Zahlweise (nur für Ganzjahreskurse) erfolgt die Abbuchung des Monatsbeitrags bis zum 3. Werktag  jeden Monats. Bei monatlicher Zahlweise für befristete Kurse erhebt die CS&S ein Aufgeld i.H.v. 5% der Kursgebühr

Wird der Kursbeitrag bei Vertragsabschluß bzw. spätestens bei Kursbeginn bar entrichtet, stellt die CS&S  als Zahlungsbeleg eine Quittung aus. Umsatzsteuer wird nicht berechnet und daher auch nicht ausgewiesen.

(gemäß Regelung für Kleinunternehmen i. S. d. §19 UstG)

 

 

VI.  Laufzeit / Kündigung

 

Der Vertrag beginnt mit der Anmeldung / dem Kursbeginn und endet bei befristeten Kursen mit deren Ende.

 

Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen vor Kursbeginn schriftlich gekündigt werden. In diesem Fall wird ein bereits entrichteter Kursbeitrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr i.H.v. 50,00 €  zurückerstattet.

 

Ein laufender Kurs kann nicht gekündigt werden. Es besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Kursbeitrags, ausstehende Zahlungen (nur bei Sondervereinbarung der monatlichen Zahlung) werden eingefordert.

 

 

VII.  Rücktritt vom Vertrag / außerordentliche Kündigung

 

1. Rücktritt vom Vertrag

Vom Vertrag kann bis zu zwei Wochen vor Unterrichtsbeginn ohne Angabe von Gründen zurückgetreten werden. Bereits gezahlte Beiträge werden erstattet.

 

2. Teilnehmerzahl

Sind für einen Kurs weniger als vier Teilnehmer angemeldet, behält sich die CS&S  das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.

 

3. Krankheit einer Teilnehmerin / eines Teilnehmers

Kann ein(e) Teilnehmer(in) aufgrund einer Krankheit an mehr als drei aufeinander folgenden Unterrichtsterminen nicht teilnehmen, so kann die Kursgebühr ab dem vierten Unterrichtstermin anteilig gutgeschrieben werden, eine Erstattung findet nicht statt. Zur Gutschrift der restlichen Stunden des jeweiligen Kurses ist ein offizieller Nachweis (Artest) zwingend erforderlich.

 

4. Stören des Unterrichts

Sollte ein(e) Schüler(in) den Unterricht derart stören, dass für die anderen Schüler(innen) kein geeigneter Unterricht durchgeführt werden kann und sich das Verhalten der Schülerin / des Schülers auch nach intensiven Bemühungen der Lehrkraft nicht ändert, so ist die CS&S  berechtigt, dem Schüler / der Schülerin die Teilnahme am Unterricht zu verweigern und den Vertrag fristlos zu kündigen. Beiträge unbefristeter Verträge, sofern bereits erhalten, werden ab dem Folgemonat nach Beendigung zurückerstattet. Ganz oder teilweise in Anspruch genommene Monats- bzw. Kursbeiträge werden nicht erstattet.

 

5. Genehmigung zur Raumnutzung

Sollte die Genehmigung zur Nutzung der Unterrichtsräume – aus welchen Gründen auch immer – zurückgezogen werden, so hat die CS&S  das Recht, den Vertrag zu dem Termin, ab dem die Raumnutzung nicht mehr gestattet wird, zu kündigen. Beiträge werden anteilig erstattet bzw. geltend gemacht.

 

VIII.  Haftung

Die CS&S  haftet generell nicht für eventuell von Schülerinnen / Schülern verursachte Schäden.

 

IX.  Sonstiges

 

Gemäß §28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittel einer EDV-Anlage gem. §33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Alle Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich für interne Zwecke verwendet.

 

 

Der Gerichtsstand ist Göttingen.

                                                                                                                                                                                                                 

Stand: Januar 2010